Rechtsprechung
   LG Coburg, 22.02.2005 - 22 O 313/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,18237
LG Coburg, 22.02.2005 - 22 O 313/04 (https://dejure.org/2005,18237)
LG Coburg, Entscheidung vom 22.02.2005 - 22 O 313/04 (https://dejure.org/2005,18237)
LG Coburg, Entscheidung vom 22. Februar 2005 - 22 O 313/04 (https://dejure.org/2005,18237)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,18237) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auslegung des Begriffes "Baugeldempfänger" im Sinne des § 1 Abs. 1 des Gesetzes über die Sicherung der Bauforderungen (GSB); Erforderlichkeit der Eigentumsinhaberschaft des Baugeldempfängers am zu bebauenden Grundstück; Verstoß gegen die Verwendungspflicht durch fehlende ...

Kurzfassungen/Presse (3)

  • jurawelt.com (Pressemitteilung)

    Persönliche Haftung des Geschäftsführers einer zahlungsunfähig gewordenen GmbH, wenn die Gesellschaft erhaltenes Baugeld zweckwidrig verwendet hat

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Haftung eines Geschäftsführers einer Bauträger-GmbH für Baugeldverwendung

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Zur persönlichen Haftung des Geschäftsführers einer zahlungsunfähig gewordenen GmbH

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 09.10.1990 - VI ZR 230/89

    Pflichtenstellung des Generalübernehmers nach dem GSB

    Auszug aus LG Coburg, 22.02.2005 - 22 O 313/04
    Dazu genügte der erbrachte Nachweis, dass die ... gesetzlich vertreten durch die Beklagte Baugeld in mindestens der Höhe der Forderung der Klägerin zu 1) bezüglich des Bauvorhabens ...: Forderungshöhe von 64.694,54 EUR; bezüglich des Bauvorhabens ...: Forderungshöhe von 53.750,76 EUR - empfangen hat und von diesem Geld nichts mehr vorhanden ist, ohne dass die fälligen Restforderungen der Klägerin zu 1) in Höhe von unstreitig 20.459,00 EUR bezüglich des Bauvorhabens ... und 10.714,00 EUR bezüglich des Bauvorhabens ... befriedigt worden wären (vgl. BGH NJW-RR 1991, 141).

    Sache des Baugeldempfängers, d.h. der Beklagten als gesetzlichen Vertreterin der ..., wäre es nun gewesen, die (anderweitige) ordnungsgemäße Verwendung des Geldes, d.h. seine Auszahlung an andere Baugläubiger, darzulegen und zu beweisen (vgl. BGH NJW-RR 1991, 141).

    Sie hat nachgewiesen, dass die ... gesetzlich vertreten durch die Beklagte, Baugeld in mindestens der Höhe ihrer Forderung - bezüglich des Bauvorhabens ... 8.768,67 EUR und bezüglich des Bauvorhabens ... 8.226,77 EUR empfangen hat und von diesem Geld nichts mehr vorhanden ist, ohne dass die fälligen Forderungen der Klägerin zu 2) in voller Höhe befriedigt worden wären (vgl. BGH NJW-RR 1991, 141) .

    Die Beklagte hat gegen die Verwendungspflicht des § 1 Abs. 1 GSB verstoßen, denn die Klägerin zu 3) hat nachgewiesen, dass die ..., gesetzlich vertreten durch die Beklagte, Baugeld in mindestens der Höhe der Forderung der Klägerin zu 3) - Bauvorhaben : 9.355,06 EUR; Bauvorhaben : 14.079,11 EUR - empfangen hat und von diesem Geld nichts mehr vorhanden ist, ohne dass die begründeten Forderungen der Klägerin zu 3) befriedigt worden wären (vgl. BGH NJW-RR 1991, 141).

  • OLG Karlsruhe, 06.07.1993 - 3 U 57/92

    Unwirksame AGB-Klauseln in Subunternehmerverträgen

    Auszug aus LG Coburg, 22.02.2005 - 22 O 313/04
    Die VOB/B hat selbst AGB-Charakter und stellt nur in ihrer Gesamtheit ein einigermaßen ausgewogenes Regelwerk dar (vgl. OLG Karlsruhe NJW-RR 1993, 1435 [OLG Karlsruhe 06.07.1993 - 3 U 57/92] ).
  • BGH, 11.04.2001 - 3 StR 456/00

    Unterlassungsvorsatz (Bewußtsein möglichen Handels); Pflichtwidrige Verwendung

    Auszug aus LG Coburg, 22.02.2005 - 22 O 313/04
    Sie bestimmte darüber, wie diese Gelder weiter verwendet werden und hatte insoweit die volle Verfügungsgewalt über das Baugeld zur Finanzierung der Handwerks1eistungen (vgl. BGH NJW 2001, 2484 [BGH 11.04.2001 - 3 StR 456/00] ).
  • OLG Dresden, 23.06.1999 - 12 U 637/99

    Nachweis der Verwendung von Baugeld durch den Generalunternehmer

    Auszug aus LG Coburg, 22.02.2005 - 22 O 313/04
    Ein solches Verhalten reicht für die Annahme des Vorsatzes aus (vgl. OLG Dresden NJW-RR 1999, 1469 [OLG Dresden 23.06.1999 - 12 U 637/99] ; BauR 2002-, 486 jeweils m.w.N.).
  • OLG Jena, 18.08.1999 - 7 U 1879/98

    Verpflichtung zur Führung eines Baubuches ; Definition des "Baugeldes";

    Auszug aus LG Coburg, 22.02.2005 - 22 O 313/04
    Entsprechend dem Schutzzweck des GSB ist der Begriff des Baugeldempfängers in § 1 Abs. 1 GSB im Interesse der an der Herstellung des Baues Beteiligten weit zu fassen und als Empfänger von Baugeld auch derjenige zu betrachten, der die volle Verfügungsgewalt über Baugeld zur Finanzierung der Handwerkerleistung - wie hier die für die von den eingesetzten Subunternehmern zu erbringenden Arbeiten erhält (vgl. OLG Jena BauR 1999, 1465 [OLG Jena 18.08.1999 - 7 U 1879/98]).
  • OLG Bamberg, 15.02.2001 - 1 U 49/00

    GSB: Keineswegs ein stumpfes Schwert!

    Auszug aus LG Coburg, 22.02.2005 - 22 O 313/04
    Sie haftet insoweit persönlich (vgl. OLG Bamberg, IBR 2001, 310), weil sie in ihrer Eigenschaft als Geschäftsführerin der vorsätzlich Baugelder zweckwidrig verwendet und infolgedessen die berechtigten Werklohnforderungen der Klägerinnen nicht (vollständig) erfüllt hat.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht